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Gemäß geltender Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz) und Vorschriften der Unfallkasse (Unfallverhütungs-Vorschrift "Grundsätze der Prävention") müssen Arbeiten von Fremdfirmen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen aufeinander abgestimmt werden.

Fremdfirmenrichtlinie

Betriebsanweisung - Fremdfirmeneinsatz