Überlastungsanzeigen dienen sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Arbeitgeber.
Das Formular finden Sie unter Formulare & Downloads / Personalrat / Überlastungsanzeige
Bedeutung für den Arbeitgeber:
- Dem Arbeitgeber anzuzeigen, dass auf Grund äußerer, nicht vom Mitarbeiter beeinflussbarer Umstände der Aufgabenumfang zunimmt und in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht mehr sachgerecht erledigt werden kann.
- Dem Arbeitgeber gleichzeitig anzuzeigen, dass die durch den Arbeitsdruck möglicherweise entstehenden Fehler bei der Abarbeitung der Arbeitsaufgaben auf die Überlastung zurückzuführen sind.
- Den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass es durch die Überlastung möglicherweise auch zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abarbeitung der Arbeitsaufgaben kommen kann.
- Durch die Überlastungsanzeige wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, den anzeigten Sachverhalt zu prüfen und bei gerechtfertigtem Bestehen für Abhilfe zu sorgen. (z. B. Aufgabenumverteilung, arbeitsorganisatorische Veränderungen, räumliche Veränderungen)
Bedeutung für den Mitarbeiter:
- Überlastungsanzeigen sichern den Mitarbeiter im Falle arbeitsrechtlicher Folgen, die aus Überlastungen resultieren, ab.
- Auch im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf Überlastungen zurückzuführen sind, können Überlastungsanzeigen hilfreich sein bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Wann und Wie eine Überlastungsanzeige zu stellen ist - darüber können Sie nähere Informationen beim Personalrat einholen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie sich keinesfalls scheuen sollten in begründeten Fällen die Überlastung anzuzeigen. Als die von Ihnen gewählte Personalvertretung stehen wir Ihnen gern zur Beratung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.