Wie Sie der Anlage Maßnahmenkatalog entnehmen können, erhalten die Mitarbeiter des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis für die Teilnahme an Präventionskursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung eine Zeitgutschrift von 15 Minuten für maximal 10 Einheiten mit einer Dauer von 45 Minuten pro Jahr und Beschäftigtem.
Die Teilnahme ist dem Vorgesetzten rechtzeitig vorher anzuzeigen. Zur Veranlassung der Zeitgutschrift ist die Anzeige zur Teilnahme an einer Präventionsmaßnahme mit Angaben zum Kurs und den Teilnahmedaten vorzulegen (Anmeldebestätigung).
Zur Erklärung:
Für die Gesundheit aktiv zu sein, ist immer ein Gewinn. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis unterstützt deshalb die Teilnahme seiner Beschäftigten an einem zertifizierten Präventionskurs pro Jahr. Der Gesundheitskurs soll Sie motivieren neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung zu erwerben und diese nach Ende der Maßnahmen selbstständig weiter anzuwenden und in den (beruflichen) Alltag zu integrieren. Der Gesundheitskurs ist demnach ein vorbeugendes Angebot, dass Ihre Gesundheit stärken, Sie bei einem gesunden Lebensstil unterstützen und Ihre Erkrankungsrisiken mindern kann. Er ersetzt jedoch nicht die Behandlung von vorhandenen Erkrankungen!
Alle zertifizierten Präventionskurse, die finanziell von den Krankenkassen nach § 20 SGB V in den Themenfeldern Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung unterstützt werden, können auch gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden.
Zu den bekanntesten Präventionskursen zählen beispielsweise folgende:
- Rückenschule
- Nordic Walking
- Pilates
- Aqua-Fitness
- (Hatha) Yoga
- Autogenes Training
- Progressive Muskelentspannung
- Thai Chi
- Gesunde Ernährung
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder aber der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios sind hingegen nicht als Präventionsmaßnahme abrechenbar.