Die wichtigsten voraussichtlichen Verbesserungen im Überblick
TVöD
- 11 Abs. 3 TVöD / Teilzeitbeschäftigung: Die Regelung, nach der nur Teilzeitbeschäftigte, die früher Vollbeschäftigte waren, bei der Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen sind, wird gestrichen. Damit wird sichergestellt, dass die bessere Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz Anwendung findet. Danach sind Teilzeitbeschäftigte auch dann vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie nicht zuvor vollbeschäftigt waren.
- 17 Abs. 3 Satz 1 a) TVöD / Stufenregelungen: Zukünftig gelten alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit, nicht mehr nur die Schutzfristen vor und nach der Niederkunft.
- 17 Abs. 4, 4 a) und 5 TVöD / Tabellenwechsel: Es wird klargestellt, dass im Falle eines Tabellenwechsels Umgruppierungen stufengleich vorgenommen werden.
- 29 Abs. 1 Satz 1 a) und b) TVöD / Arbeitsbefreiung: Die Arbeitsbefreiung bei Niederkunft und im Todesfall werden auch auf Fallgestaltungen der ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften ausgedehnt.
Offene Themen:
- System für eine praxistaugliche Eingruppierung im Bereich der Lebensmittelkontrolle.
- Neuformulierung der Voraussetzungen für das Vorliegen von Hochschulbildung und wissenschaftlicher Hochschulbildung in den Entgeltordnungen.
- Die Neuordnung der Tätigkeitsmerkmale im Kassen- und Rechnungswesen.
- Aktualisierung der Regelungen zur Arbeitsbefreiung für Mitglieder von Gewerkschaftsgremien.
Tarifrunde 2023
- Ab dem 24.01.2023 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber für Bund und Kommunen.
- Die Kernforderung der Gewerkschaften lautet: 10,5 %, mindestens aber 500,00 € mehr in der Lohntüte der Beschäftigten.
- Erhöhung der Entgelte für Azubis, Studierende und Praktikanten um 200,00 €. Laufzeit 12 Monate.
- Verlängerung des Tarifvertrages zur Gewährung von Altersteilzeit.