In Thüringen wird weiterhin darum gerungen eine amtsangemessene Alimentation für die Beamtinnen und Beamten durchzusetzen.
Um nach der Entscheidung des Gesetzgebers seinen Anspruch für die Vergangenheit geltend machen zu können, ist es in jedem Jahr bis zum 31.12. notwendig, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Der Widerspruch kann für das Jahr 2022 im Jahr 2023 nicht nachgeholt werden.
Musterwidersprüche und weitere Informationen können Sie im Büro Personalrat (802275) oder beim Beamtenvertreter Jörg Haberzettel (802546) anfordern.