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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte, die am 30. November zur Auszahlung kommt beträgt im Jahr 2022:

in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 und S 2 bis S 8b 81,51 %
in den Entgeltgruppen E 9a bis E 12 und S 9 bis S 18 70,28 %
in den Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü 51,78 %

 

des durchschnittlich gezahlten Entgelts der Monate Juli, August, September.

Ab 01.01.2023 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle für Tarifbeschäftigte im Bereich TVöD des Bundes und der Kommunen im Tarifgebiet Ost 39 Stunden/Woche.
Damit verringert sich die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer um eine halbe Stunde /Woche. Damit sind die Arbeitszeiten im Bereich des TVöD Bund und Kommunen nun einheitlich in „Ost“ und „West“.


Für Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die eine wöchentliche Arbeitszeit nach Stunden/Woche vereinbart haben, bedeutet dies eine Bruttoentgelterhöhung, da die Bemessungsgrundlage für die Teilzeitbeschäftigung nicht mehr 39,5 sondern 39 Stunden/Woche beträgt.


Für Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die eine prozentuale Arbeitszeit vereinbart haben bedeutet dies eine weitere Absenkung der Arbeitszeit.


Der Thüringer Landtag berichtet auf seiner Website, dass er am 10.11.2022 das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen habe.


Damit wird die Besoldung endlich dem Tarifergebnis der Länder aus dem Jahr 2021 angeglichen. Sobald das Gesetz rechtswirksam veröffentlicht ist, werden wir es an dieser Stelle zur Verfügung stellen.


Ihr/Euer Personalrat