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Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 06.04.2025 haben sich nach Empfehlung der Schlichtungskommission Gewerkschaften und Arbeitgeber in der 4. Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. folgende Eckpunkte für den Bereich der Kommunen vor:

Entgelt der Beschäftigten:

  • Erhöhung um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro ab dem 1. April 2025
  • Erhöhung um weitere 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
  • Laufzeit bis 31. März 2027

Zulagen:

  • für ständige Schichtarbeit 100 € monatlich ab dem 1. Juli 2025
  • für ständige Wechselschichtarbeit 200 € monatlich ab dem 1. Juli 2025
  • Dynamisierung (Anpassung entsprechend zukünftiger Tarifergebnisse) dieser Zulagen ab 2027

Jahressonderzahlung:

  • 85 Prozent in allen Entgeltgruppen ab 2026
  • Möglichkeit deren Umwandlung in bis zu 3 zusätzliche freie Tage

Urlaub:

  • ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 (inklusive Auszubildende)

Auszubildende, dual Studierende, Praktikanten:

  • Erhöhung der Vergütung um 75 Euro ab dem 1. April 2025
  • Erhöhung der Vergütung um weitere 75 Euro ab dem 1. Mai 2026
  • unbefristete Übernahme bei betrieblichem Bedarf, sofern mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen wurde

Arbeitszeitsouveränität:

  • Möglichkeit der Einführung von Langzeitkonten durch Dienstvereinbarung
  • genauere Regelungen zur Gleitzeit und Möglichkeit der Anordnung von Überstunden zur Vermeidung einer Stundenkappung
  • individuelle Vereinbarung (für beide Seiten freiwillig) einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 42 Stunden für längstens 18 Monate mit entsprechender Erhöhung des monatlichen Entgelts, sonstiger Entgeltbestandteile und einem Zuschlag für jede Erhöhungsstunde

Allerdings wird die Tarifeinigung erst mit der Unterschrift der Tarifparteien in die Form eines Änderungstarifvertrages gefasst.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem die Mitgliederbefragungen bei den Gewerkschaften abgeschlossen sind, entscheidet die Bundestarifkommission abschließend. Das wird frühestens in der 20. KW erwartet. Danach werden in Redaktionsverhandlungen die Einzelheiten geklärt (Verschriftlichung von Protokollerklärungen, Verschriftlichung der neuen Entgelttabellen…). Erst dann erfolgt die schlussendliche Tarifeinigung in Form eines Änderungstarifvertrages.

Erst wenn all diese Arbeiten erledigt sind, kann der FD Personal die individuellen Entgelte berechnen und zur Auszahlung bringen. Sie erhalten dann zu gegebener Zeit für die Zeit ab 01.04.2025 entsprechende Nachzahlungen.

Dieser Prozess kann durch unser Haus nicht beeinflusst oder beschleunigt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und informieren Sie über das weitere Prozedere sobald uns die Einzelheiten verbindlich vorliegen.

Darüber hinaus bedarf es zur Thematik „Arbeitszeitsouveränität“, wenn der Wille der Tarifparteien formuliert ist, hausinterner Festlegungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den Gewerkschaften.

Herzliche Grüße

Ihr / Euer Personalrat                                            Ihr FD Personal