Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass der Personalrat in seiner Sitzung am 17.03.2021 gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG seine Auflösung beschlossen hat.
Dies hat eine Personalratswahl zur Folge. Bis zur Neuwahl werden die Amtsgeschäfte durch den alten Personalrat gemäß § 27 Abs. 2 ThürPersVG analog dem Geschäftsverteilungsplan wahrgenommen.
Die Aufgaben des/der Personalratsvorsitzenden werden weiterhin grundsätzlich vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Jens Rauch, amtierend wahrgenommen. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 ThürPersVG ist der Personalrat nach seiner Auflösung verpflichtet, unverzüglich einen Wahlvorstand zur erforderlichen Neuwahl zu bestellen.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass durch den amtierenden Personalrat gem. § 20 und § 60 Abs. 1 ThürPersVG mit Beschluss vom 17.03.2021 der Wahlvorstand bestellt wurde.
Wichtiger Hinweis:
Das Büro des Personalrates ist am 22.03.2021 in die Bonatstraße 50, Zimmer 111 umgezogen und weiterhin unter der Telefonnummer: 03601-802633 und der Email: