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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass der Personalrat in seiner Sitzung am 17.03.2021 gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG seine Auflösung beschlossen hat.

Dies hat eine Personalratswahl zur Folge. Bis zur Neuwahl werden die Amtsgeschäfte durch den alten Personalrat gemäß § 27 Abs. 2 ThürPersVG analog dem Geschäftsverteilungsplan wahrgenommen.

Die Aufgaben des/der Personalratsvorsitzenden werden weiterhin grundsätzlich vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Jens Rauch, amtierend wahrgenommen. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 ThürPersVG ist der Personalrat nach seiner Auflösung verpflichtet, unverzüglich einen Wahlvorstand zur erforderlichen Neuwahl zu bestellen.  

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass durch den amtierenden Personalrat gem. § 20 und § 60 Abs. 1 ThürPersVG mit Beschluss vom 17.03.2021 der Wahlvorstand bestellt wurde.

  

bitte beachtenWichtiger Hinweis:
Das Büro des Personalrates ist am 22.03.2021 in die Bonatstraße 50, Zimmer 111 umgezogen und weiterhin unter der Telefonnummer: 03601-802633 und der Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für Sie erreichbar.