Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte, die am 30.November zur Auszahlung kommt, beträgt in diesem Jahr:
- in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 und S 2 bis S 8b 74,74 %
- in den Entgeltgruppen E 9a bis E 12 und S 9 bis S 18 66,06 %
- in den Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü 48,67 %
des durchschnittlich gezahlten Entgelts der Monate Juli, August, September.
Ab 01.01.2022 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle für Tarifbeschäftigte im Bereich TVöD des Bundes und der Kommunen im Tarifgebiet Ost 39,5 Stunden/Woche.
Damit verringert sich die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer um eine halbe Stunde /Woche.
Für Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die eine wöchentliche Arbeitszeit nach Stunden/Woche vereinbart haben bedeutet dies eine Bruttoentgelterhöhung, da die Bemessungsgrundlage für die Teilzeitbeschäftigung nicht mehr 40 sondern 39,5 Stunden/Woche beträgt.
Für Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die eine prozentuale Arbeitszeit vereinbart haben bedeutet dies eine weitere Absenkung der Arbeitszeit.
Ihr/Euer Personalrat
Petra Haberzettel
Vorsitzende
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601-802275
E-Mail: