Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Thüringer Landtag hat am 22.10.2021 das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation beschlossen. Rückwirkend zum 01.01.2020 sieht das Gesetz u. a. die Streichung der Erfahrungsstufe 1 in den Besoldungsgruppen A6 und A7 vor.
Ebenso werden die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. So soll der Kinderzuschlag für das erste Kind um 112 €, für das zweite Kind um 277,38 €, für das dritte um 308 € und für das vierte und jedes weitere um 290 € steigen. Eine Erhöhung der Grundbesoldung erfolgte in diesem Gesetz nicht. Die Auszahlung soll in unserem Haus, lt. Aussage von Frau Breitbarth - FDL Personal, mit der Januarbesoldung erfolgen.
Herzliche Grüße
Ihr/Euer Personalrat
Petra Haberzettel
Vorsitzende
Lindenbühl 28/29
Mühlhausen
Tel.: 22 75
E-Mail: