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Werte Mitarbeiter*innen,

nachdem im Kreistag am 06.03.2023 die Einbringung der Haushaltssatzung 2023 von der Verwaltung zurückgezogen werden musste und ein ausgeglichener Haushalt nicht aufgestellt werden kann, befindet sich der Landkreis weiterhin nach § 61 ThürKO in vorläufiger Haushaltsführung. Anderweitige Möglichkeiten, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, sind nicht ersichtlich.

Das bedeutet für jeden einzelnen Mitarbeiter in strenger Umsetzung, dass weiterhin lediglich die Ausgaben zu leisten sind, die zur Aufrechterhaltung der Aufgabenwahrnehmung des Landkreises unerlässlich und unaufschiebbar sind. Dies gilt ebenso für das Eingehen von rechtlichen Verpflichtungen.

Die Führungskräfte sind angehalten, jede Ausgabe bzw. jeden mit Kosten verbundenen Antrag, angefangen von einer Dienstreise bis hin zur Beschaffung von Arbeitsmaterialen, auf zwingendende Notwendigkeit hin zu prüfen.

Der Entwurf einer Haushaltssatzung bzw. die gemeldeten Ansätze legitimieren nicht die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen und Ausgaben. Die Mitarbeiter werden ausdrücklich angehalten, die vom Gesetz vorgegeben Regelungen und Handlungsanweisungen zu beachten.

Es wird in den nächsten Tagen mit jedem Fachdienst noch gesonderte Termine geben.


Engelhardt-Schütze
Fachbereichsleiterin 1