Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,
zum 1. September 2023 ist die Dienstvereinbarung für ein Partnerschaftliches Verhalten und zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz im Landratsamt in Kraft getreten. Sie soll als Handlungsrahmen dienen, um grenzverletzendes und grenzüberschreitendes Verhalten in Bezug auf sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu vermeiden, diesbezügliche Konflikte zu lösen und festgestellte Verletzungen zu sanktionieren.
Die Dienstvereinbarung weist einem Konfliktbeauftragten eine zentrale Funktion als neutrale Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffenen aus. Auch im so bezeichneten Konfliktlösungsverfahren kommt ihm eine grundlegende Bedeutung zu, um das Verfahren im Sinne einer gemeinsamen Schlichtung zu führen.
Nach Vorgabe der Dienstvereinbarung hat der Personalrat zur Übernahme dieser besonderen Funktion Frau Ines Schatz, Gleichstellungsbeauftragte, benannt. Diese Aufgabe habe ich nunmehr Frau Schatz übertragen.
Mit dieser Entscheidung einher geht einerseits der Wunsch, dass im Landratsamt betreffende Konfliktsituationen möglichst gar nicht auftreten und dass sie aber andererseits ihre Aufgabenstellung sodann mit viel Erfolg wahrnehmen möge.
Harald Zanker