Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, sehr geehrter Mitarbeiter,
nach den ersten Probemonaten mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können wir ab sofort auf Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform verzichten. Ein vorsorgliches Einreichen des „Gelben Scheines“ ist nicht nötig, da das digitale Verfahren im Grundsatz gut funktioniert.
Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Vorgesetzten unverzüglich Bescheid geben, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen. Der Vorgesetzte trägt dann zunächst „Krank ohne Beleg (KoB)“ in der Zeiterfassung MATRIX ein. Diese Daten dienen als Grundlage für die Eingaben im LOGA und der darauffolgenden elektronischen Abfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Sie bekommen weiterhin von Ihrem Arzt das Exemplar für den Versicherten ausgehändigt. Bitte bewahren Sie dieses bei sich auf. In seltenen Einzelfällen kann im Meldeverfahren eine Rückmeldung mit Ihnen notwendig sein. Wir müssten Sie in diesem Fall um die Nachreichung dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bitten, kommen dann aber konkret auf Sie zu.
Folgende AUSNAHMEN sind weiterhin zu beachten und bedürfen nach wie vor den Papierausdruck bei uns in Vorlage:
- Kind krank
- Kur / Reha
- ambulanter / stationärer Krankenhausaufenthalt
- alle Beamte
- Privatversicherte Personen / Freiwillig Versicherte / Beihilfeberechtigte / Minijobber
- Krankschreibung von Zahnärzten*
(*sind noch nicht an die elektronische Übermittlung angebunden)
Fachdienst Personal
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