Ich möchte Sie noch einmal darüber informieren, dass Urlaub bis zu drei Urlaubstagen vom jeweiligen FBL / FDL genehmigt wird. Geht der Urlaub über diese drei Tage hinaus, muss der Antrag, über den Dienstweg, mir zur Genehmigung vorgelegt werden.
Diese Festlegung gilt bis zum 15.06.2020.
Für die Schulsekretärinnen und Schulhausmeister wurden andere Absprachen getroffen.
Harald Zanker
Landrat