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Da nach wie vor die Anwendung des neuen Haushaltsprogramm nicht fehlerfrei in der Funktion und Ausführung ist, wird angewiesen, dass folgende Vorgaben bei der Bearbeitung von Anordnungen einzuhalten sind:

  • Nach der Erfassung einer Anordnung (ob aus dem Postmanagement oder als direkte Anordnung) sind alle eingegebenen Parameter sorgfältig zu prüfen
  • Besonderes Augenmerk liegt auf der gewählten Bankverbindung – diese muss mit den Angaben auf dem Rechnungsdokument bzw. mit der getroffenen Auswahl (PK-Nr./ mehrere hinterlegte Bankdaten) übereinstimmen
  • In jedem Rollenschritt ist eine sichtbare Kontrolle jeweils in eigener Verantwortung vorzunehmen
  • Vor der Buchungsfreigabe ist die Prüfung zwingend nochmals durchzuführen, um mögliche Fehler oder Abweichungen auszuschließen

Engelhardt-Schütze
Fachbereichsleitung FB1