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Im Zuge der Konzentration der Verwaltung am Lindenhof und der Umstellung der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler als nunmehr eigenständiger Bereich war sowohl die Umsetzung von Kassenautomaten als auch der Regelungen ihrer Betreuung neu zu regeln.

Daraus ergab sich im Einzelnen:

Am Standort in der Bonatstraße gibt es keinen Kassenautomaten mehr; er wurde an den Lindenhof umgesetzt nachdem nunmehr auch der Fachdienst Straßenverkehr am Standort Lindenhof tätig ist. Entsprechend wurde die Dienstanweisung 02/2018 vom 23.10.2018 aufgehoben.
Dieser Automat wurde im Gebäude 004 eingebaut, so dass er in die Dienstanweisung 03/2021 aufgenommen wurde, die bislang nur für den Kassenautomaten in Haus 0001 galt. Entsprechend wurde die Dienstanweisung geändert.

In Anbetracht der Veränderung der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler zu einem eigenständigen Bereich war die Dienstanweisung anzupassen. Dies bedurfte einer umfangreichen Bearbeitung, so dass die vormalige Dienstanweisung 01/2018 aufgehoben wurde und an deren Stelle die DA 02/2023 erlassen wurde.