Wie bereits mitgeteilt, wird seit 01.05.2023 die gesamte Verwaltungspost über die „Deutsche Post“ versandt, wodurch es zu höheren Portogebühren kommt.
Um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den bisherigen Dienstleister prüfen zu können, ist es notwendig, dass die ausgehende Post gezählt wird. Dabei ist es wichtig, zu unterscheiden, welche Portogebühren vom Landratsamt zu tragen und welche von Dritten (z. B. Bürgern) zu erstatten sind.
Zu diesem Zweck wird anliegend eine Tabelle zur Verfügung gestellt. Diese ist von jedem Fachdienst wöchentlich, jeweils montags, mit der Angabe der Postausgänge der vorangegangenen Woche an Frau Böhnlein, Fachdienst GLM, zu senden.
Die Fachdienstleiter koordinieren und überwachen die Zählung der Postausgänge und die wöchentliche Übersendung.
Der Download der Datei findet sich unter Formulare & Downloads / Allgemeine Formulare / Tabelle Erfassung Postausgang
gez. Engelhardt-Schütze
Fachbereichsleiterin 1





