Die Neuerungen in der elektronischen Kommunikation, insbesondere die Verwendung von beBPo, machten eine Überarbeitung der Rechtsbehelfsbelehrung notwendig. Die überarbeitete Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie hier nachfolgend. Diese ist ab sofort zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Bezeichnung der Widerspruchsbehörde direkt ergänzt werden muss.
Engelhardt-Schütze
Fachbereichsleiterin 1
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
Die Erhebung des Widerspruches in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises zu richten ist.
Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde (genaue Bezeichnung), die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
Hinweis:
Eine herkömmliche E-Mail erfüllt die formellen Anforderungen an eine wirksame Widerspruchseinlegung nicht.





