Ausgliederung des Aufgabenbereichs der Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Team infrastrukturelles GLM (IGLM) des FD Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM) und Zuordnung der Fachkraft für Arbeitssicherheit als Stabstelle zur Fachbereichsleiterin der inneren Verwaltung Fachbereich 1
Mit Wirkung vom 01.01.2024 wird der Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit als Stabstelle der Fachbereichsleitung innere Verwaltung unterstellt.
Die Neuzuordnung erfolgt unter Hinweis der Unfallkasse Thüringen mit Bericht vom 27.06.2023. Es wird darüber hinaus explizit festgelegt, welche Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfolgen haben. Die Bewirtschaftung und Beplanung entsprechender Haushaltsstellen werden zürn 01.01.2024 aus dem Bereich des Technischen
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (TGLM) herausgetrennt und der Fachbereichsleitung direkt zugeordnet.
Mühlhausen, 06.07.2023
Zanker
Landrat





