Das Thüringer Vergabegesetz hat sich zum 01.01.2024 geändert.
Da sich einige Wertgrenzen, die entscheidend für die Wahl der Vergabeart sind, geändert haben, musste die bisherige Dienstanweisung überarbeitet und angepasst werden. Zudem wurden Erfahrungen der letzten Jahre mit Ausnahmeregelungen für einzelne Fachdienste ausgewertet und in der neuen DA berücksichtigt.
Die bisherige Dienstanweisung Nr. 02/2022 vom 04.05.2022 tritt somit außer Kraft. Die neue Dienstanweisung Nr. 01/2024 – Zuständigkeiten für Beschaffung mit und ohne Vergabeverfahren wurde erlassen und ist mit Wirkung zum 01.02.2024 in Kraft getreten.





