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Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,

die Tariferhöhung greift in Ihrer Gehaltsabrechnung ab März 2024. Gleichzeitig fällt die Inflationsausgleichzahlung weg.

Bitte berücksichtigen Sie:
Mit der Tariferhöhung ändert sich Ihre Grundvergütung und damit das Sozialversicherungs- und Steuerbrutto. Das bedeutet, es sind höhere Sozialversicherungsabgaben und Steuern abzuführen.
Durch Wegfall der steuer- und sozialversicherungsfreien Zulage (Brutto und Netto ist gleich) kann  trotz Tariferhöhung Ihr Auszahlungsbetrag weniger sein, als im Vormonat.

 

Ihr Fachdienst Personal – Team Bezüge