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In Anbetracht hochsommerlicher Außentemperaturen, die uns auch dieses Jahr wieder ereilen könnten, möchten wir Ihnen basierend auf den Empfehlungen der technischen Regeln für Arbeitsstätten einige Informationen geben, wie sie sich das Arbeiten im Büro etwas erträglicher gestalten können:

  1. Lüften

Eine Lüftung in den frühen Morgenstunden ist am effizientesten. Lüften sie möglichst quer durch mehrere Räume oder über den Flur hinweg – stimmen Sie sich mit Ihren Zimmernachbarn ab (Durchzugslüftung). Sofern Ventilatoren vorhanden sind, nutzen Sie diese, um einen Luftstrom zu erzeugen oder zu verstärken, so dass kühle Luft an einer Seite hereinströmen und warme Luft an der anderen Seite herausströmen kann.

  1. Flexible Arbeitszeit

Unsere Dienstvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits ab 6:30 Uhr zu arbeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Landrat den Dienstbeginn auch auf einen früheren Zeitpunkt verlegen kann. Nutzen Sie diese Möglichkeit und versuchen Sie ihren Arbeitsbeginn möglichst früh zu starten, um den Dienst bei besser verträglichen Temperaturen zu verrichten.

  1. Bekleidung

Um die Kühlung des Körpers von außen zu unterstützen, besteht gem. der Allgemeinen Dienstanweisung zum inneren Dienstbetrieb die Möglichkeit der Bekleidungserleichterung. Diese wird ab einer Außentemperatur von +26°C gewährt und beinhaltet folgende Kleiderwahl:

  • weibliche Bedienstete schulterfreie Oberbekleidung (nicht trägerlos)
  • männliche Bedienstete „3/4-Hosen“
  1. Trinken

Kühlen Sie Ihren Körper von innen und trinken Sie ausreichend. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. empfiehlt Wasser oder andere kalorienfreie Getränke, wie ungesüßten Tee.

Da das Trinkwasser in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln gehört, können Sie auch dieses unbedenklich zu sich nehmen. 

Umwelttipp: Das Trinken von Leitungswasser (Trinkwasser) erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.

Sofern Sie hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich vorbelastet sind oder zum Personenkreis besonders schutzbedürftiger Bediensteter (z. B. Jugendliche, Schwangere, stillende Mütter) gehören, wenden Sie sich bei Problemen bitte an den Fachdienst Personal, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen zu können.

Engelhardt-Schütze                                                          Dahlke
Fachbereichsleiterin 1                                                      Sicherheitsfachkraft