Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,
aus gegebenem Anlass verweise ich nochmals auf den Intranet-Eintrag vom 31.01.2024: Um Eskalationen mit Bürgern zu vermeiden, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und den Besucherstrom zu verbessern, ist von allen Mitarbeitern der Kreisverwaltung der unten gekennzeichnete Personaleingang des Gebäudes H001 zu nutzen. Die Barrierefreiheit ist weiterhin für betroffene Mitarbeiter über den Bürgereingang gewährleistet.
Weiterhin weise ich nochmals darauf hin, dass beim Konsum von Zigaretten jeglicher Art (auch E-Zigaretten) ausschließlich die dafür vorgesehenen Raucherzonen zu nutzen sind.
Diese können der Allgemeinen Dienstanweisung zum inneren Dienstbetrieb entnommen werden. Folgende Bereiche gelten als Raucherzonen:
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Dienstgebäude |
Standort Raucherzone |
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H001 |
Hintereingang / Überdachung |
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H002 |
Nebeneingang / Überdachung |
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H003 |
Nebeneingang / Überdachung |
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H004 |
Nebeneingang/Überdachung von H003 |
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H005 |
Nebeneingang / Überdachung |

Thomas Ahke
Landrat





