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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Thüringer Landtag hat das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie andere Vorschriften am 13.06.2024 beschlossen.

Neben der zeit- und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung (TV-L) vom 9. Dezember 2023 wird insbesondere zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation ein alimentativer Ergänzungszuschlag im Thüringer Besoldungsrecht eingeführt (§ 39a ThürBesG). Dieser wird gemäß § 64 Abs. 3 ThürBeamtVG in entsprechender Anwendung des § 39a ThürBesG auch neben dem Ruhegehalt gezahlt.

Ganz grob bedeutet das:

  1. ab 01.11.2024 erhöhen sich grundsätzlich die Grundbesoldung, der Familienzuschlag, Amtszulagen und sonstige Zulagen um 1,462 %
  2. ab 01.02.2025 erhöhen sich grundsätzlich die Grundbesoldung, der Familienzuschlag, Amtszulagen und sonstige Zulagen um 5,5 %
  3. Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder
  4. Ab 01.11.2024 Vereinheitlichung der allgemeinen Zulage für den mittleren Dienst d.h. allgemeine Zulage der A 9 entspricht dem Betrag der allgemeinen Zulage in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 mittlerer Dienst
  5. einmalige Sonderzahlung in Höhe von 3000,00 € (Inflationsausgleich) für Beamte, die zwischen dem 01.08.2023 und dem 08.12.2023 an mindestens einem Tag beschäftigt waren und unter Anrechnung der auf der Grundlage des § 3 des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 bereits geleisteten Sonderzahlungen.
  6. 01.2024 bis 31.10.2024 monatliche Sonderzahlung von 120,00 € für nach dem 09.12.2023 in ein Dienstverhältnis berufene Beamte
  7. betragsmäßige Anhebung von Erschwerniszuschlägen zum 01.07.2024, dafür Wegfall der Wechselschichtzulage

Die entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblätter mit den neuen Tabellen finden Sie hier : ErschwernisszulagenverordnungJuli2024 und Gesetz- und Verordnungsblätter.

Für jeden Beamten wird der FD Personal die Ansprüche individuell prüfen und berechnen müssen, da die tatsächlichen Veränderungen der Besoldung durch die Zulagen sehr individuell sind.

Die Einführung des alimentativen Ergänzungszuschlags macht eine diesbezügliche Abfrage per Formblatt durch den FD Personal notwendig. Wir bitten um Beachtung zu gegebener Zeit.

Bitte achten Sie auf Änderungen und prüfen Sie ihre Besoldungsabrechnung!

Bei Fragen und Unklarheiten zur Besoldungsabrechnung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Personal, Frau Gotschol, unter Tel. 2557 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Herzliche Grüße
Ihr / Euer Personalrat