Die Neuerungen in der elektronischen Kommunikation, insbesondere der Wegfall der De-Mail, machten eine Überarbeitung der Rechtsbehelfsbelehrung notwendig. Die unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung überarbeitete und stark verkürzte Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie hier nachfolgend.
Diese ist ab sofort zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Bezeichnung der Widerspruchsbehörde direkt ergänzt werden muss.
FBL1 / Rechtsreferat
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen oder beim -- Behörde benennen, welche den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat ( z.B.: … beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar--) eingelegt werden.
Die verkürzte Rechtsbehelfsbelehrung ist auch anzuwenden, wenn ohne Durchführung eines Vorverfahrens direkt Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen ist. (Dann z.B.…. Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Str. 2A, 99425 Weimar eingereicht werden.)
Auf weitere Hinweise in der Rechtsbehelfsbelehrung ist zu verzichten.





