Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,
Landrat und Personalrat haben sich darauf verständigt, dass eine Übernahme des Resturlaubes aus dem Jahr 2024 ins Jahr 2025 in Höhe von maximal 5 Tagen bis spätestens 31.03.2025 möglich ist.
Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass kein zusätzlicher Antrag auf Übernahme benötigt wird. Die Antragstellung erfolgt über Matrix und darf vom unmittelbaren Vorgesetzten genehmigt werden.
Fachdienst Personal





