Information an alle Mitarbeiter des LRA
In ergebnisorientierter Zusammenarbeit mit der Führungsebene und dem Personalrat ist mit Datum 19.12.2024 die neue DV 01/2024 zur mobilen Arbeit unterzeichnet worden und tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
Relevante Anpassungen sind im Personenkreis sowie der Anzahl der Tage mobiler Arbeit erfolgt. Unter Einhaltung von 3 Präsenztagen kann nunmehr an 2 Tagen mobil gearbeitet werden. Ferner wurden einzelne Regularien (Grundsätze/Anforderungen/Verfahren) vereinfacht und klarer formuliert.
Das Pilotprojekt zur mobilen Arbeit endet zum 31.12.2024 und tritt somit außer Kraft.
Das Leseexemplar der DV 01/2024 zur mobilen Arbeit ist im Intranet Dienstvereinbarungen zu finden.





