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Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,

aufgrund von Neuerungen im Thüringer Vergaberecht stehen ab sofort aktualisierte Formulare für Beschaffungen zur Verfügung (bis und über 25.000 EURO netto).

Bitte beachten Sie, dass diese Formulare nicht über den Browser geöffnet werden, sondern lokal mit dem Acrobat Reader, um die volle Funktionalität sicherzustellen. Beim Signieren der Formulare darf die Option „Dokument nach dem Signieren sperren“ nicht angekreuzt werden.

Zudem ist im Beschaffungsantrag unter 25.000 EUR (netto) geschätztem Auftragswert besonders der neue Punkt „Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zu berücksichtigen. Zur gewählten Option sind Nachweise oder Erläuterungen einzureichen. Eine Unterstützung durch den Fachdienst Beschaffung ist möglich.

Des Weiteren ist immer vom voraussichtlichen/geschätzten Gesamtauftragswert der vorgesehenen Leistung auszugehen. Dies umfasst alle Lose sowie sämtliche Kosten für z. B. Wartung, Service, Schulung, Optionen und Vertragsverlängerungen. Wertgrenzen dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass ein zusammenhängender Bedarf (auch über mehrere Haushaltsjahre) durch getrennte Aufträge gestückelt/aufgeteilt wird.

Weitere Informationen werden in der Fachdienstleiterrunde bereitgestellt. Eine Anpassung der Dienstanweisung 01/2024 „DA Zuständigkeiten für Beschaffungen mit und ohne Vergabeverfahren“ erfolgt erst mit der Änderung der Hauptsatzung des Unstrut-Hainich-Kreises zum 01.06.2025.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FD Beschaffung