Guten Tag zusammen,
für einen verbesserten Ablauf im digitalen Anordnungswesen möchte der FD Fin noch einmal auf die Wichtigkeit der Erstellung der Anordnungen hinweisen.
Eine Anordnung ist im Moment der Entstehung zu erstellen und bitte nicht erst aufgrund der Aufforderung aus der Kreiskasse.
Die ThürGemHV besagt dazu:
- § 37 Kassenanordnungen (1) Schriftliche Anordnungen (Kassenanordnungen) sind zu erteilen, wenn 1.Einzahlungen anzunehmen oder Auszahlungen zu leisten und die damit verbundenen Buchungen vorzunehmen sind (Zahlungsanordnung: Annahmeanordnung oder Auszahlungsanordnung),
- § 38 Zahlungsanordnung (2) Zahlungsanordnungen sind unverzüglich zu erteilen, sobald die Verpflichtung zur Leistung, der Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte, der Betrag und die Fälligkeit feststehen.
Vermerken sie bitte in den Anordnungen Sachverhalte die eine Zuordnung der Zahlung aus dem Kontoauszug ermöglichen. Geben sie einen Zahlungsgrund/HH-Stelle/Aktenzeichen im Bescheid oder Schriftverkehr an, der mit dem auf der AO übereinstimmt.
Um dringende Beachtung wird gebeten.
Durch den Wechsel des HKR-Programms stehen im FD Fin sehr umfangreiche Aufgaben zur Nachbearbeitung an. Das wiederholte Einfordern von Anordnungen erschwert den Arbeitsalltag zusätzlich ganz erheblich.
Zudem soll an die zeitnahe Zeichnung der Anordnungen erinnert werden. Auch hier ist es zuletzt erneut zu Problemen und verzögerten Zahlungsläufen gekommen.
Bitte prüfen sie die Matrix zum digitalen Anordnungswesen und bedenken sie Anpassungsbedarfe bei personellen Veränderungen.
FD Finanzen





