Hinweise zum Verfahrensablauf bei Stellenbewertungen
Durch den Bediensteten (Tarifbeschäftigter oder Beamter) ist ein schriftlicher Antrag auf Stellenbewertung bzw. Überprüfung der Stellenbewertung zu stellen. Der Antrag ist zu begründen (bspw. Änderung von Aufgaben, Änderung von gesetzlichen Grundlagen etc.) und mit der Angabe eines Zeitpunktes, sofern abweichend vom Antragsdatum, zu versehen.
Als Anlage ist dem Antrag das ausgefüllte Formular der Allevo Kommunalberatung beizufügen. Eine spätere Nachreichung ist möglich, allerdings erfolgt ohne das Formular keine weitere Bearbeitung. Die Hinweise sollen das Ausfüllen des Formulars erleichtern.
Der Antrag ist unter Einhaltung des Dienstweges (über Teamleiter, Fachdienstleiter etc.) an den Fachdienst Personal zu richten.
Bei Eingang im Fachdienst Personal erteilt dieser eine Eingangsbestätigung und es erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Stabsstelle Organisation.
Durch die Stabsstelle Organisation findet keine tiefergehende inhaltliche Kontrolle statt, vielmehr beschränkt es sich auf eine Plausibilitätsprüfung des Formulars. Im Anschluss erfolgt die Abgabe an die Allevo Kommunalberatung.
Der Eingang des Vorganges ist nicht gleichbedeutend mit einer unmittelbar nachfolgenden Abgabe. Seitens der Dienststellenleitung erfolgt fortlaufend eine Priorisierung der abgabereifen Vorgänge und die Entscheidung über die letztendliche Abgabe.
Im zweiten Schritt wird durch die Allevo ein persönliches Interview durchgeführt. Die genaue Terminierung wird in der Folge abgestimmt und entsprechend bekannt gegeben.
Nach Eingang des Bewertungsgutachtens wird dieses von der Dienststellenleitung abschließend bestätigt und danach entsprechend personalwirtschaftlich umgesetzt.
Durch Fachdienstleiter veranlasste Stellenbewertungen stellen keine anspruchsbegründende Antragstellung dar. Vielmehr kann ein abweichender Zeitpunkt der Änderungen zu Grunde gelegt werden (bspw. aufgrund noch vorzunehmender, wirksamer Übertragungen von Aufgaben oder aufgrund organisatorischer Veränderungen für die Zukunft bzw. in Abhängigkeit vom Eintreten äußerer Einflüsse).





