Zur Sicherstellung eines reibungslosen und fristgerechten Zahlungsverkehrs sind alle Mitarbeiter angehalten, unmittelbar nach Bekanntwerden von Zahlungseingängen oder -ausgängen die entsprechenden Anordnungen im Haushaltsprogramm zu erstellen.
Es ist darauf zu achten, dass eine zeitnahe und vollständige Erfassung erfolgt, um Verzögerungen und Rückfragen für den Fachdienst Finanzen zu vermeiden.
Engelhardt-Schütze
Fachbereichsleiterin FB 1





