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Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens vom 12.11.2025 ist keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von gültigen Wahlvorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung beim Wahlvorstand eingegangen.

Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, also spätestens 
am 04.12.2025
schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom 12.11.2025 betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.

Anbei die Bekanntmachung