Liebe Kolleg*innen,
aufgrund der vielen Nachfragen nach Ausstrahlung des Beitrages im MDR vom 01.12.2025 zum Pflichtumtausch der Führerscheine möchten wir darauf hinweisen,
dass für alle Fahrerlaubnisinhaber (Papier- oder Kartenführerschein), deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, derzeit keine Umtauschpflicht besteht. Der Umtausch ist hier erst bis zum 19.01.2033 erforderlich.
Wir bitten Sie, in ihrem Familien- und Bekanntenkreis dazu auftretende Fragen entsprechend zu beantworten.
Vielen Dank.
Die Fahrerlaubnisbehörde





