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Liebe Kolleg*innen,

aufgrund der vielen Nachfragen nach Ausstrahlung des Beitrages im MDR vom 01.12.2025 zum Pflichtumtausch der Führerscheine möchten wir darauf hinweisen,

dass für alle Fahrerlaubnisinhaber (Papier- oder Kartenführerschein), deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, derzeit keine Umtauschpflicht besteht. Der Umtausch ist hier erst bis zum 19.01.2033 erforderlich.
Wir bitten Sie, in ihrem Familien- und Bekanntenkreis dazu auftretende Fragen entsprechend zu beantworten.

Vielen Dank.

Die Fahrerlaubnisbehörde