Sehr geehrte Damen und Herren,
da für das Haushaltsjahr 2026 noch keine rechtsgültige Haushaltssatzung vorliegt und somit kein Haushaltsplan in Kraft getreten ist, sind für die Haushaltswirtschaft des
Landkreises die Bestimmungen der "Vorläufigen Haushaltsführung" gemäß § 61 ThürKO anzuwenden.
Um zwingende Beachtung wird gebeten.
Anschreiben Vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2026
FD Finanzen





