Am 12. Februar 2026 unterzeichneten Landrat Thomas Ahke und die Vorsitzende des Personalrates, Petra Haberzettel, die Sondervereinbarung zur Dienstvereinbarung über Flexible Arbeitszeit 01/2025 vom 08.12.2025.
Diese neue Sondervereinbarung zur Dienstvereinbarung ersetzt dieSondervereinbarung zur Dienstvereinbarung über Flexible Arbeitszeit 01/2023 vom 01.04.2023.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
Der Zentrale Außendienst sowie das Fahrerlaubniswesen entfallen aus der neuen Sondervereinbarung und gliedern sich der Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit an.
Neu in der Sondervereinbarung aufgenommen wurden:
- Objektleiter und Vorarbeiter an Schulen
- Lebensmittelkontrolleure
- Tiergesundheitskontrolleure
- Amtstierärzte
Zudem ergibt sich durch die neue Sondervereinbarung für folgende Beschäftigte eine neue Arbeitszeitgestaltung. Diese lautet wie folgt:
- Schulsekretäre
Montag–Donnerstag: 06:30–18:30 Uhr
Freitag: 06:30–16:00 Uhr - Schulhausmeister, Schulhausarbeiter und Hallenwarte
Montag–Freitag: 06:00–18:00 Uhr - Reinigungskräfte an Schulen
Einsatzzeiten gemäß Dienstplan - Objektleiter und Vorarbeiter
Montag–Freitag: 06:30–18:30 Uhr
Allen Beschäftigten wird empfohlen, sich mit dem vollständigen Dokument vertraut zu machen.






