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Am 12. Februar 2026 unterzeichneten Landrat Thomas Ahke und die Vorsitzende des Personalrates, Petra Haberzettel, die Sondervereinbarung zur Dienstvereinbarung über Flexible Arbeitszeit 01/2025  vom 08.12.2025.

Diese neue Sondervereinbarung zur Dienstvereinbarung ersetzt dieSondervereinbarung zur Dienstvereinbarung über Flexible Arbeitszeit 01/2023 vom 01.04.2023.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

Der Zentrale Außendienst sowie das Fahrerlaubniswesen entfallen aus der neuen Sondervereinbarung und gliedern sich der Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit an.

Neu in der Sondervereinbarung aufgenommen wurden:

    • Objektleiter und Vorarbeiter an Schulen
    • Lebensmittelkontrolleure
    • Tiergesundheitskontrolleure
    • Amtstierärzte

Zudem ergibt sich durch die neue Sondervereinbarung für folgende Beschäftigte eine neue Arbeitszeitgestaltung. Diese lautet wie folgt:

  • Schulsekretäre
    Montag–Donnerstag: 06:30–18:30 Uhr
    Freitag: 06:30–16:00 Uhr
  • Schulhausmeister, Schulhausarbeiter und Hallenwarte
    Montag–Freitag: 06:00–18:00 Uhr
  • Reinigungskräfte an Schulen
    Einsatzzeiten gemäß Dienstplan
  • Objektleiter und Vorarbeiter
    Montag–Freitag: 06:30–18:30 Uhr

Allen Beschäftigten wird empfohlen, sich mit dem vollständigen Dokument vertraut zu machen.