Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 1. Januar 2023 wird bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankmeldung elektronisch durch die Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Der Fachdienst Personal ruft die entsprechenden Daten elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dieser Vorgang kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Voraussetzung hierfür ist die Eintragung „KOB“ im Zeiterfassungssystem Matrix durch den jeweiligen Vorgesetzten.
Daher bleibt die Verpflichtung, Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren, weiterhin bestehen. Es wird auf die Regelung der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) verwiesen:
- Bei einer Erkrankung hat der Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass der Vorgesetzte möglichst bis spätestens 9:00 Uhr unterrichtet wird. Er hat gleichzeitig die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.
Bei Verlängerung Ihrer Krankschreibung informieren Sie Ihren Vorgesetzten bitte ebenfalls rechtzeitig, damit der Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass ein Nachweis durch die Mitarbeitenden (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/ Krankenschein) nicht zu erbringen ist und daher künftig vom Fachdienst Personal nicht mehr entgegengenommen wird.
Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Privatversicherte/ Beamte
- ärztliche Bescheinigungen für kranke Kinder
- Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaft
- Liegebescheinigungen sowie Reha-Nachweise
- Wiedereingliederungsformulare
Für sämtliche Anliegen rund um das Thema „Krankenstand“ steht Ihnen der Fachdienst Personal gern zur Verfügung. Bitte richten Sie sich hierbei stets per E-Mail an:
Ihr Fachdienst Personal





