Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in der Tarifrunde 2025 für den öffentlichen Dienst der Kommunen wurde tarifvertraglich die Option geschaffen, durch individuelle Vereinbarung die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. (§ 6 Abs. 1a TVöD).
Aufgrund einzelner Nachfragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis derzeit keinen Gebrauch von der obengenannten Regelung macht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachdienst Personal





