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Berechnungsbeispiel:

Zur Berechnung des Wertes eines Tauschtages ist zunächst die individuelle tägliche Arbeitszeit (wöchentliche Arbeitszeit geteilt durch die Anzahl an Arbeitstagen pro Kalenderwoche) zu ermitteln.
Bspw. ergäbe sich bei einem Vollzeitbeschäftigten mit 5-Tage-Woche eine individuelle tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 48 Minuten.

Anschließend werden die ermittelten Stunden mit der Anzahl der Tauschtage vervielfacht.
In diesem Bsp. beansprucht der Kollege tatsächlich 3 Tauschtage, also 23 Stunden und 24 Minuten.

Dann wird das sogenannte „Stundenentgelt“ bestimmt, indem die in Monatsbeträgen festgelegte Entgelte durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (derzeit 39 Wochenstunden) geteilt werden.
Wenn also der Beispielkollege in Stufe 3 der Entgeltgruppe E 5 TVöD (VKA) vergütet würde und keine zusätzlichen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen wären, ergebe sich nach der ab 01.05.2026 gültigen Entgelttabelle ein Stundenentgelt von 20,34 €.
Tabellen zum Stundenentgelt finden sich aber auch im Internet.

In unserem Beispiel würden also mit Inanspruchnahme von 3 Tauschtagen (entspricht 23 h 24 min) bei einem Stundenentgelt von 20,34 € die im November zustehende Jahressonderzahlung brutto um 475,96 € gekürzt und im Folgejahr drei zusätzliche freie Tage gutgeschrieben.