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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Corona-Virus bestätigt worden. Im Unstrut-Hainich-Kreis derzeit noch nicht, jedoch ist dies nur noch eine Frage der Zeit.

Um die Ausbreitung nicht zu fördern ist auch die Reisetätigkeit des Landratsamtes auf das zwingend Notwendige zu reduzieren.  Daher ergeht an die FDL die Weisung, alle Dienstreiseanträge bis zum 19.04.2020 daraufhin zu überprüfen, ob das Dienstgeschäft nicht auch durch Telefonkonferenzen oder E-Mail-Korrespondenz erledigt werden kann.

Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die bis zum 19.04.2020 terminiert sind und nicht bereits vom Veranstalter abgesagt wurden, müssen erneut durch den FDL bewertet werden, ob die Teilnahme des Mitarbeiters zwingend notwendig ist. Auch hier ist im Zweifel die Absage trotz evtl. Stornogebühren angebracht. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der Schutz der Mitarbeiter haben absolute Priorität.

Inhouseseminare sind nach Möglichkeit auch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bis zum 12.03.2020, 15 Uhr, ist eine Übersicht von allen FDL per E-Mail an den FBL 3 zu übersenden, welche Dienstreisen und Aus- und Fortbildungsreisen bis zum 19.04.2020 trotzdem erfolgen sollen.

Eine Endentscheidung behalte ich mir vor.

Darüber hinaus bitte ich bei bevorstehenden Urlaubsreisen dem FDL anzuzeigen, ob Sie in ein Risikogebiet zu reisen beabsichtigen. Die Definition der Risikogebiete ist lageabhängig und erfolgt über das Robert-Koch-Institut und kann über den eingestellten Link aufgerufen werden.

exurl symbolRisikogebiete

Ich weise darauf hin, dass bei einem Aufenthalt in Risikogebieten entsprechend der heute auch ergangenen Allgemeinverfügung ich Sie für die Dauer von 14 Tagen nach Urlaubsrückkehr vom Dienst ausschließen muss. Auch zu Ihrem eigenen Schutz bitte ich im Rahmen einer Güterabwägung nochmals zu überdenken, auch bereits gebuchte Reisen tatsächlich anzutreten.

 sign h zanker

Harald Zanker
Landrat