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Symbolfoto SpritzeAus aktuellem Anlass möchte ich nochmals auf die Regelungen des § 4 Absatz 1 Ziffer 4b) und Ziffer 5 der CoronaImpfV verweisen, nach der ein Anspruch auf Schutzimpfung (erhöhte Priorität) Personen in besonders relevanten Positionen in der Verwaltung und in den Bereichen der kritischen Infrastruktur haben. Unter relevanten Positionen sind die Personen zu subsumieren, die für das Funktionieren der Verwaltung unabdingbar bzw. einer erhöhten Infektionsgefahr durch Kundenkontakt ausgesetzt sind bzw. in Bereichen der kritischen Infrastruktur ihr Tätigkeiten ausführen.

Da mir als Dienstellenleiter die Bestimmung dieses Personenkreises obliegt, werden die eingereichten Anträge auf Ausstellung einer Impfbescheinigung jeweils im Einzelfall von mir, unter Beachtung der in der Verordnung geregelten Bestimmungen und deren Zielrichtung, geprüft und entsprechend bescheinigt.

exurl symbolAnwendung der Vorgabe des Thüringer Ministeriums Priorität 3  - „Erhöhte Priorität“ Übersicht der Indikationsgruppen nach § 4 CoronaImpfV

Ich bitte insoweit um Verständnis und möchte darauf verweisen, dass die aktuell gültigen Regelungen zur Impfpriorisierung von mir zu beachten sind.

 

Harald Zanker
Landrat