Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich weise hiermit daraufhin, dass die neu eingerichteten Arbeitsplätze/Büro in den Häusern H 001 und H 002 von der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsschutzstandards geplant und eingerichtet wurden. Das eigenmächtige Verschieben der Möbel ist deshalb nicht gestattet.
Mitarbeiter, die bereits eine Umstellung der Möbel vorgenommen haben, sind verpflichtet sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Hr. Dahlke) in Verbindung zu setzten.
Harald Zanker Stefan Dahlke
Landrat Fachkraft für Arbeitssicherheit





