Werte Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses des Thüringischen Landkreistages am 09.05.2022 wurde unter anderem auch das Thema „Rechtssichere Aufbewahrung elektronischer Belege“ aufgegriffen.
Der Kern des Themas ist, wie lange sind die Papierrechnungen nach dem Einscannen aufzubewahren bzw. dürfen diese nach dem Scannen vernichtet werden? Da es hier unterschiedliche Rechtsansichten gibt, wird der letzte Absatz unter Punkt „7.2 Aufbewahrung “ in der DA 01/2022 - Automatisiertes Verfahren im digitalen Anordnungswesen vorübergehend außer Kraft gesetzt. Somit sind alle Papierrechnungen vorerst NICHT zu vernichten.
Hinweis:
Die aktuelle Information zur Aufbewahrung von Papierrechnungen betrifft die zentrale Poststelle sowie alle Einrichtungen und Fachdienste des Landratsamtens, die aktuell selbst scannen, um Rechnungen im CIP zu verarbeiten.
Sobald eine finale Information vorliegt, erfolgt eine weitere Mitteilung dazu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Harald Zanker
Landrat





