Aktuelles
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- Geschrieben von: Michael Piontek
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Das Amtsblatt erscheint in der Regel montags.
Redaktionsschluss
für die jeweilige Montagsausgabe ist immer der Dienstag vor Veröffentlichung, um 14:00 Uhr.
Veröffentlichungsfreigabe
muss von den betreffenden Fachdiensten bis Mittwoch vor Veröffentlichung, 14:00 Uhr, erteilt werden.
Veröffentlichungen
für das Amtsblatt schicken Sie bitte per E-Mail an:
Hinweis
Sollte der Montag der Veröffentlichung auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, erscheint an diesem Tag kein Amtsblatt oder am Dienstag!
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- Geschrieben von: Michael Piontek
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Kontaktdaten:
Herr M.Piontek
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- Geschrieben von: Volker Mock
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Sicherheit, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung - das sind elementare Grundpfeiler betrieblichen Handelns. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, diese Aspekte bei allen betrieblichen Prozessen und Abläufen zu beachten:
Von der Materialbeschaffung über die Arbeitsgestaltung bis zur Personalentwicklung. Entscheidend ist dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb systematisch zu organisieren und umzusetzen. Ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem nutzt Betrieben und Beschäftigten, verhindert Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen und vermeidet zeit- und kostenintensive Nachbesserungen.

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- Geschrieben von: Volker Mock
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Im Rahmen eines behördeninternen Kurierdienstes werden regionale Dienststellen durch die Poststelle des Landratsamtes angefahren:
| Mühlhausen | |
| Jobcenter Unstrut-Hainich | täglich |
| Amtsgericht | täglich |
| Staatsanwaltschaft | täglich |
| Polizeiinspektion | täglich |
| Sparkasse Unstrut-Hainich | täglich |
| Stadtverwaltung | dienstags und donnerstags |
| Berufsschulzentrum | nach Bedarf |
| Hufeland Klinikum | nach Bedarf |
| Medienzentrum Unstrut-Hainich | donnerstags |
| Regionalbus | nach Bedarf (über Briefkasten) |
| Kinderheim Seebach | montags, mittwochs und Freitags |
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- Geschrieben von: Michael Piontek
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Eine Übersicht der Bürgermeister der Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises (Stand 01.07.2025) finden Sie hier:
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- Geschrieben von: Volker Mock
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Schließzeiten der Dienstgebäude des Landratsamtes entsprechend der Sondervereinbarung zur Dienstvereinbarung 01/2019 - "Flexible Arbeitszeit" - Einführung zum 1. Juli 2019
| Gebäude A - Lindenbühl 28/29 | ||
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| Das Gebäude wird zu Dienstbeginn um 06:30 Uhr geöffnet. Entsprechend des Unterrichtsendes der Kreismusikschule wird das Gebäude in der Regel |
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| Montag, Dienstag | um 21:00 Uhr | |
| Mittwoch | um 21:15 Uhr | |
| Donnerstag, Freitag | um 20:30 Uhr | verschlossen. |
| Gebäude E - Bonatstraße 50 | ||
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| Die Automatiktüren (Außentür und Tür zur Hofseite) sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag bis Freitag | 03:30 Uhr - 20:30 Uhr | |
| Gebäude H001 - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Gebäude H002 - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Gebäude H003 - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Gebäude H004 - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Gebäude H005 - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Barbaraheim - Lindenhof 1 | ||
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| Die Außentüren sind zu folgenden Zeiten geöffnet: | ||
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 06:30 Uhr - 18:30 Uhr | |
| Dienstag | 06:30 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Freitag | 06:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
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- Geschrieben von: Volker Mock
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Bitte kennzeichnen Sie "Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein" auffällig für die Poststelle. Die Kennzeichnung sollte auf jeden Fall für die Mitarbeiterinnen der Poststelle gut sichtbar sein. |
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Bitte benutzen Sie keine Länder-Abkürzungen für Auslandspost. |
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Bitte kennzeichnen Sie die Kurierpost "Per Kurier". |
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Das ist eine Maßnahme zur Kosteneinsparung entsprechend der Dienstanweisung "Innerer Dienstbetrieb", Punkt 7; Auszug: Im Rahmen des Thür. Behördenkurierdienstes wird die Post täglich abgeholt. Alle Landratsämter, Ministerien des Freistaates sowie das Landesverwaltungsamt Weimar werden durch den TBK täglich angefahren. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Postsendungen, die per Kurier versendet werden können, auf dem Umschlag mit "Per Kurier" zu kennzeichnen. Diese Sendungen müssen im Adressfeld die vollständige Adresse aufweisen, weil ansonsten durch den Kurierdienst keine Zuordnung erfolgen kann." Die Tourenpläne sind im Intranet veröffentlicht und aufzurufen unter: |
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- Geschrieben von: Volker Mock
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ver.di Bezirk Mittel-/Nordthüringen
Deutsche Feuerwehrgewerkschaft
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- Geschrieben von: Michael Piontek
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Überlastungsanzeigen dienen sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Arbeitgeber.
Das Formular finden Sie unter Formulare & Downloads / Personalrat / Überlastungsanzeige
Bedeutung für den Arbeitgeber:
- Dem Arbeitgeber anzuzeigen, dass auf Grund äußerer, nicht vom Mitarbeiter beeinflussbarer Umstände der Aufgabenumfang zunimmt und in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht mehr sachgerecht erledigt werden kann.
- Dem Arbeitgeber gleichzeitig anzuzeigen, dass die durch den Arbeitsdruck möglicherweise entstehenden Fehler bei der Abarbeitung der Arbeitsaufgaben auf die Überlastung zurückzuführen sind.
- Den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass es durch die Überlastung möglicherweise auch zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abarbeitung der Arbeitsaufgaben kommen kann.
- Durch die Überlastungsanzeige wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, den anzeigten Sachverhalt zu prüfen und bei gerechtfertigtem Bestehen für Abhilfe zu sorgen. (z. B. Aufgabenumverteilung, arbeitsorganisatorische Veränderungen, räumliche Veränderungen)
Bedeutung für den Mitarbeiter:
- Überlastungsanzeigen sichern den Mitarbeiter im Falle arbeitsrechtlicher Folgen, die aus Überlastungen resultieren, ab.
- Auch im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf Überlastungen zurückzuführen sind, können Überlastungsanzeigen hilfreich sein bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Wann und Wie eine Überlastungsanzeige zu stellen ist - darüber können Sie nähere Informationen beim Personalrat einholen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie sich keinesfalls scheuen sollten in begründeten Fällen die Überlastung anzuzeigen. Als die von Ihnen gewählte Personalvertretung stehen wir Ihnen gern zur Beratung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
















